Personalrat
Gelegentlich führen besondere Anlässe zu besonderen Fragestellungen.
Bei dem Bemühen, die Kolleginnen und Kollegen Rechtspfleger von der Bedeutung der Teilnahme an und Unterstützung bei der Wahl zu überzeigen, wird gelegentlich die Frage gestellt, was denn Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in den Personalvertretungen überhaupt machen, und welche Bedeutung auch für die Kollegenschaft eine Vertretung unserer Berufsgruppe in diesen Gremien eigentlich hat.
Diese Frage kann einfach und kompliziert beantwortet werden. Einfach gesagt, sie vertreten dort die Interessen aller Beschäftigten, somit auch der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Die etwas kompliziertere Variante erscheint mir jedoch etwas aussagekräftiger und soll hier einmal von mir versucht werden.
Personalvertretungen sind demokratisch legitimierte betriebspolitische Gremien, welche vom Personalvertretungsgesetz und anderen Gesetzen und Verordnungen auferlegte Aufgaben zur Wahrung der Beschäftigteninteressen erfüllen sollen. Sie sind vom Gesetz in unterschiedlichen Ebenen und mit spezifischen Aufgaben ausgestattet.
Zunächst zu nennen ist die örtliche Ebene jeder einzelnen Justizbehörde. Dort werden Personalräte gebildet, deren Größe und Aufgabenvielfalt von den örtlichen Gegebenheiten abhängt. Bei kleineren Einheiten kann der Personalrat auch aus nur einer Person bestehen. Die Aufgabenfülle unterscheidet sich dabei nicht von jener bei großen Behörden mit mehreren hundert Beschäftigten. Lediglich die Quantität der Aufgaben mag unterschiedlich sein. Dennoch ist jedem bekannt, mit welchen Problemen seine eigene Behörde täglich zu kämpfen hat angesichts der äußerst angespannten Personaldecke.
Diese Arbeit kann nicht mal eben zwischen Tür und Angel erledigt werden. Sie erfordert Zeit, Kraft und psychische Stärke, daneben jedoch sind nicht unerhebliche Kenntnisse des juristischen Handwerks durchaus von Nutzen, wie sich vielfach gezeigt hat. Schulungen helfen dabei sicherlich auch. Dennoch bleibt unbestritten, dass Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger oft mit den besten Voraussetzung auf diesem Gebiet ausgestattet sind. Dieser Verantwortung sollte sich auch jeder bewusst sein. Die Verwaltung, insbesondere die in der eigenen Behörde vor Ort, ist gewiss nicht der Gegner oder gar Feind der Beschäftigten, aber eine Kontrolle der Handlungsweise aus einem anderen Blickwinkel ist gerade dort unverzichtbar.
Bei Fragen, die trotz fleißiger Zusammenarbeit nicht vor Ort geklärt werden können, bei Personalplanungsfragen übergeordneter Bedeutung, bei Beförderungen im Beamtenrecht, bei arbeits- und beamtenrechtlichem Klärungsbedarf sowie bei die Justizorganisation im gesamten Bezirk angehenden Fragen wird der auf der Ebene der Mittelbehörden gebildete Bezirkspersonalrat tätig. Dieses Gremium hat bereits erste Ansätze eines Justizpolitischen Gremiums, wobei die dort diskutierten Fragen überwiegend das Tagesgeschäft widerspiegeln.
Gelegentlich jedoch planen Chefs der Mittelbehörden (OLG-Präsidenten wie Generalstaatsanwälte) Dinge, die eine Politische Richtung der gesamten Justiz prägen können. All dies darf nicht geschehen, ohne die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Justizbereiche einzubeziehen. Die hier getroffenen Entscheidungen haben unmittelbaren Einfluss auf die täglichen Arbeitsbedingungen. Diese Gremien bestehen in aller Regel aus mehr als 11 Personen, die sich in kurzen, regelmäßigen Abständen zu gemeinsamen Sitzungen treffen und anstehende Fragen beraten und Entscheidungen treffen. Fragen, die nicht selten eine juristische Komponente haben, wobei Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ja bekanntlich hilfreich zur Seite stehen können.
Daneben gilt es aber auch im Auge zu behalten, wo Behördenleitungen, zum größten Teil unbewusst, einzelne Berufsgruppen gegeneinander ausspielen. Jede Berufsgruppe sollte daher angemessen in den Gremien vertreten sein, um die spezifischen Interessen im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Interesse wahrzunehmen. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind hier unverzichtbar!
Schließlich gibt es noch die oberste Ebene, den Hauptpersonalrat. Hier wird zum Teil massive Rechtspolitik betrieben. Grundsätzliche Entscheidungen über den allgemeinen Arbeitsbetrieb und die Strukturen werden gefällt. Gerade Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind hier massiv betroffen. Natürlich auch Richterinnen und Richter, weshalb diese gelegentlich bedauern, nicht dazu zu gehören, wenn es um Personalvertretung geht. Nicht in allen Fragen ist dabei irgendeine sichtbare Macht zur Einflussnahme erkennbar.
Gelegentlich wird der Hauptpersonalrat als „Abnickverein“ verunglimpft, aber auch verkannt. Einflussnahme findet nicht nur durch offizielle Äußerungen und Beschlüsse statt. Politik funktioniert auch nach anderen Mechanismen. Gelegentlich ist es nützlich, in räumlicher Nähe zu den Entscheidungsträgern zu sein oder bei unterschiedlichen Gelegenheiten außerhalb von Sitzungen ins Gespräch zu kommen. Selbstverständlich können auch auf dieser Ebene Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger einiges bewirken, besonders auch für unseren Beruf.
Nun ja, diesen Einfluss scheinen wir Rechtspfleger inzwischen ja auf allen Ebenen erreicht zu haben. Damit will ich nicht sagen, dass die anderen Berufsgruppen keine Bedeutung im Gefüge haben. Im Gegenteil, nur im Zusammenhang haben wir eine Chance, die Interessen aller Beschäftigten zu wahren. Aber wir sollten auch nicht herunterspielen, welches Ansehen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Kollegenschaft genießen, wenn sie Sich nicht elitär abheben, sondern als Teil des Ganzen verstehen und Beiträge leisten.
Wir Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind nach wie vor eine nicht adäquat vergütete und anerkannte Kraft in der unabhängigen deutschen Rechtspflege. Unsere Ziele, dies sowohl besoldungsrechtlich als auch statustrukturell zu korrigieren sind unverändert. Dennoch kann es nicht schaden, auch den Gesamtzusammenhang des justiziellen Gebäudes nicht aus den Augen zu verlieren. Hier können und sollten wir bereits jetzt unseren Beitrag leisten.