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| Geschrieben von: Wolfgang Laemmer |
| Mittwoch, den 08. Juni 2011 um 13:21 Uhr |
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Uns Rechtspfleger bewegen eine Vielzahl hochkarätiger Rechtsprobleme. Im Vordergrund scheint mir aber auch in diesem Bundesland die enorme Arbeitsbelastung zu stehen. Wie in den meisten Bundesländern liegt auch hier der Personalbedarf deutlich höher als der Personalbestand. Alle arbeiten über dem Limit und es ist nur eine Frage der Zeit, wann dies zum allgemeinen Zusammenbruch führt.
Wie geht man also mit dieser Belastung um? Man könnte einfach schneller arbeiten, um alles in der vorgegebenen Zeit zu schaffen. In diesem Fall dürfte jedoch die Sorgfalt erheblich leiden und Fehler unvermeidlich werden. Diese wiederum bedingen Mehrarbeit an anderer Stelle, so dass unterm Strich nichts gewonnen ist, ja eher Verlust geschrieben wird. Man könnte länger arbeiten. Wenn die vorhandene Zeit nicht ausreicht, wird eben einfach Zeit drangehängt. Sicher geht das. Aber Arbeitszeitregelungen wurden mit Bedacht aufgestellt. Sie sind bereits aie Obergrenze der dauerhaften Belastbarkeit des Einzelnen. Hier draufzusatteln bedeutet gesundheitliche Schäden bewusst in Kauf nehmen. Die Folge sind zunehmende Langzeiterkrankungen, ein Phänomen, das inzwischen zunehmend auftritt. Man könnte aber auch einfach so sorgfältig weiterarbeiten wie bisher ohne durch Überarbeitung die eigene Gesundheit zu gefährden. Diese Vorgehensweise ist die einzig richtige. Allerdings hat sie zur Folge, dass Verfahren einfach länger dauern. Justiz ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wenn sich diese Gesellschaft also keine bessere Ausstattung der Gerichtsbarkeit leisten möchte, sind die Konsequenzen zwangsläufig. Dennoch muss man natürlich alles tun, um auch in der gegebenen Situation alle Ressourcen auszuschöpfen. Dies kann auf unterschiedlichen Wegen geschehen. Man kann Technik einsetzen. Dieser Weg führt zu einem bedingten Erfolg. Technik kann eine gute Unterstützung sein, wenn sie aufgabengerecht und nutzerfreundlich entwickelt wurde. Technik trifft aber keine juristischen Entscheidungen. Man kann Arbeitsmethoden optimieren. Hier liegt im Einzelfall natürlich ein nicht zu unterschätzendes Potenzial, dass ausgeschöpft werden muss. Aber in aller Regel sind die Methoden der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger effektiv und weitgehend optimiert, so dass sich der Ressourcengewinn in Grenzen hält. Man kann mehr Personal einsetzen. Diese Methode ist grundsätzlich sehr effektiv. Allerdings scheitert es derzeit noch am Geld, sie umzusetzen. Schon bald wird hier aber noch ein anderes Hindernis auftreten, der demographische Wandel. Es wird ein erbitterter Kampf um die besten Köpfe ausbrechen. Bereits heute ist ein Rückgang der Berwerberzahlen festzustellen. Außerdem manifestiert sich der Eindruck, dass die Besten gar nicht mehr unter den Bewerbern sind. Schließlich kann man die Arbeitsstrukturen verändern. Dies halte ich neben der Personalanhebung für die beste Methode. Die richtigen Köpfe an die richtige Stelle führt zur Steigerung der Attraktivität der Arbeit. Und genau dies müssen wir vorrangig im Auge haben. Dazu gehören verschiedene Komponenten: a) Gute Arbeitsbedingungen: Das Umfeld und die Kommunikation müssen genauso stimmen wie die technische und organisatorische Ausstattung der Gerichte uns Staatsanwaltschaften. b) Kompetenzgerechte Arbeitsaufgaben: Attraktive Arbeitsaufgaben, die den im Studium erworbenen Kompetenzen gerecht werden, sind eine Grundvoraussetzung für die persönliche Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Nur, wer sich mit seinen Aufgaben identifizieren kann, wird sie effektiv erledigen. c) Angemessene Besoldung: Recht in unserem Staatsgebilde ist unverzichtbar. Dieses Recht muss von unabhängigen Sachwaltern gewährleistet werden. Um hier die Besten zu gewinnen, müssen diesen der gesellschaftlichen Bedeutung ihrer Aufgaben angemessene Entlohnungen geboten werden. Natürlich darf und wird auch immer der sichere Arbeitsplatz angeführt. Dieser hat in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs allerdings eine eher untergeordnete Bedeutung. Ansätze für die drei Komponenten sind bereits angesprochen. Arbeitsbedingungen können im Bereich der Rechtspflegerschaft durch zwei einfachen Maßnahmen verbessert werden: freie Dienstzeiten und Rechtspflegerpräsidien. Beide Maßnahmen stärken das Selbstbewusstsein der Entscheider und führen zu einer effektiveren Arbeitsweise. Nicht zu vergessen der Erhalt von Arbeitskraft besonders bei jungen Frauen, die sich für eine Familie mit Kindern entschieden haben. Immer noch ist es leider so, dass in aller Regel die Männer das bessere Einkommen erzielen können, was Frauen zu Auszeiten zwingt, weil Familie und Beruf selbst bei Rechtspflegern nicht unter einen Hut zu bringen sind. Mit einer flexiblen und den familiären Verhältnissen angepassten Arbeitszeit könnte sich dies evident verändern. Arbeitsaufgaben anzupassen setzt ein wenig gesetzgeberische Arbeit voraus. Das Rechtspflegeramt ist zu schaffen und funktionsgerechte, in sich abgeschlossene Arbeitsaufgaben zu definieren. Der Flickenteppich des Rechtspflegergesetzes sollte neu verlegt werden. Stichworte sind hier die freiwillige Gerichtsbarkeit, die gerichtliche und staatsanwaltliche Zwangsvollstreckung, das Gerichtsmanagement sowie die gerichtliche Beratung und Streitbeilegung. Der letzte Punkt ist wiederum einfacher zu lösen. Es braucht nur die Einführung einer Rechtspflegerbesoldung, die dem einheitlichen Amt gerecht wird, dem Erfahrungsgewinn in der beruflichen Entwicklung Rechnung trägt und eine angemessene Höhe hat, die der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Lämmer |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 08. Juni 2011 um 13:40 Uhr |




